Betriebshilfe

Soziale Betriebs- und Haushaltshilfe - Sicherheit für Hof und Familie

Betriebshilfe

Unsere fleißigen Helferinnen und Helfer sind das ganze Jahr über im Ringgebiet im Einsatz und zum unverzichtbaren Partner unserer Familienbetriebe geworden. Durch ihre qualifizierte Ausbildung, sind sie in der Lage sämtliche Aufgaben zu erledigen, egal ob im Haushalt, Stall oder Feld. Dies natürlich zu jeder Jahreszeit.

Beim Ausfall einer Arbeitskraft, egal ob durch Unfall, Krankheit, Kur, Geburt oder Tod, ist schnell jemand zur Stelle. Ein Anruf bei uns genügt und wir kümmern uns schnellst möglich um eine Hilfskraft und wickeln schnell und unkompliziert die notwendigen Formalitäten bei der Antragstellung für Sie ab.

Für Sie stehen hierfür über's ganze Jahr bis zu 20 weibliche und männliche Arbeitskräfte zur Verfügung. Die Helferinnen und Helfer arbeiten z. T. hauptberuflich in einem Arbeitsverhältnis oder nebenberuflich zum eigenen oder elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb. Alle haben eine abgeschlossene Berufsausbildung als Hauswirtschafterin oder Landwirt, manche auch als Meister oder Dorfhelferin.

Wenn Sie einen Notfall haben, dann melden Sie sich einfach umgehend bei uns und es wird Ihnen geholfen!

Wirtschaftliche Betriebshilfe

Wirtschaftliche Betriebshilfe

Sind in Arbeitsspitzen oftmals die helfenden Hände knapp?

Benötigen Sie bei landwirtschaftlichen Bauten Hilfskräfte, die mit anpacken können? Im Urlaub mit der ganzen Familie sich erholen und die Beine baumeln lassen, und wer kümmert sich solange um den Hof?

Für alle Anfragen und Arbeiten gibt es im Maschinenring qualifizierte Betriebshelfer, die Sie unterstützen und die anfallenden Arbeiten auf dem Hof übernehmen.

Arbeiten im Stall, Hof oder Feld

  • Helfer für sämtliche Stallarbeiten
  • sämtliche anfallende Hofarbeiten
  • Futterernte
  • Obsternte
  • Pflegearbeiten auf Feld
  • Düngung, Pflanzenschutz

Bauhilfetätigkeiten

  • Stallbau
  • Fahrsilobau
  • Güllegrubenbau
  • Obsternte
  • Bau von Maschinen-, Lager- oder Obsthallen
  • Hagelnetzbau

Urlaubsvertretung

  • Erledigung aller notwendigen Arbeiten

Forstarbeiten

  • Mithilfe bei Arbeiten im eigenen Wald

Voraussetzungen für diese Tätigkeiten sind, daß:

  1. Auftraggeber und Auftragnehmer aktive Landwirte sind
  2. die Tätigkeit nur für den landwirtschaftlichen Betrieb des Auftraggebers erbracht wird

Für die Bauhilfe im speziellen gilt, daß:

  1. Bauhilfearbeiten nur bei der Erstellung und Erneuerung von landwirtschaftlichen Betriebseinrichtungen zulässig sind
  2. es sich nur um reine Handlangerarbeiten handeln darf
  3. ausgebildete Fachkräfte aus den Bauberufen keine Handlanger- und Hilfstätigkeiten ausführen können

Ihr Ansprechpartner:

Gaby Mittmann

Gaby Mittmann

  • Assistenz der Geschäftsführung
  • Mitgliederverwaltung
  • Betriebs- und Haushaltshilfe
  • Maschinenvermittlung
  • Einsatzleitung
  • Abrechnung
  • Buchhaltung