Agrardiesel
Informationen zum Agrardieselantrag

Der Antrag auf Agrardieselverbilligung wird vom Zollamt nicht mehr verschickt. Die Vordrucke können Sie sich hier herunterladen oder auf der Internetseite vom Zoll.
Für Mitglieder ohne Internetanschluss halten wir selbstverständlich ausgedruckte Anträge in der Geschäftsstelle bereit.
Die Dieselbescheinigungen für Lohnarbeiten werden ab Mitte Februar von uns an Sie verschickt.
Die Änderungen des Energiesteuergesetztes bleiben weiterhin bestehen, d. h. es fallen nachwievor der Selbstbehalt von 350 € als auch die Mengenobergrenze von 10.000 Liter weg. Erstattungsbeträge unter 50 € werden weiterhin nicht ausbezahlt.
Als Abgabefrist gilt auch dieses Jahr wieder der 30.09.2022!
Neuerungen seit 2013:
Ab 2013 gibt es die Möglichkeit einen Vereinfachten Antrag auf Steuerentlastung zu stellen.
Voraussetzungen dafür sind:
- Sie haben im vergangenen Jahr einen Antrag auf Agrardieselverbilligung gestellt
- Es haben sich keine Änderungen bei Betriebsart, Personenkreis und Anzahl der Bienenvölker ergeben.
- Sie haben seit dem 01.01.2011, außer für den Forst, keine weiteren De-minimis-Beihilfen erhalten.
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, ist ein vollständiger Antrag zu stellen.
Für das Verbrauchsjahr 2022 sind folgende Rückerstattungsbeträge zu erwarten:
Dieselkraftstoff: | 21,480 Cent pro Liter |
Biodiesel: | 45,033 Cent pro Liter |
Pflanzenöl: | 45,000 Cent pro Liter |
Sie können den Agrardieselantrag entweder online über das neue Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) der Zollverwaltung ausfüllen oder auf Papier ausfüllen und senden an:
Bayern
Hauptzollamt Landshut
Dienstort Passau
Arbeitsgebiet Agrardieselvergütung
Postfach 16 32
94006 Passau
Telefon: 0851 85171 - 0
Fax: 0851 85171 - 405
Baden-Württemberg
Hauptzollamt Dresden
Dienstort Löbau
Arbeitsgebiet Agrardieselvergütung
Postfach 14 65
02704 Löbau
Telefon: 03585 417 - 0
Fax: 03585 417 - 120
Neuerungen seit 2021:
Alle Antragsteller von 2020 haben vom Zollamt ein Schreiben erhalten.
Ab dem Jahr 2021 wird die Online-Antragstellung über das Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung (BuG) eingeführt.
Dadurch soll das zusätzliche versenden des komprimierten Antrages in Schriftform wegfallen.
Bis zur endgültigen Umstellung ist eine Übergangsfrist von 3 Jahren vorgesehen.
Wer das neue Verfahren bereits jetzt schon nutzen möchte, muß sich zuerst in dem Portal einmalig registrieren. Vom Zollamt wurde dazu an die hinterlegte e-mail-Adresse ein Link übermittelt.
Ansonsten müßen Sie sich über einen eigenen ELSTER-Zugang dort registrieren.
Die bisherige Online-Antragstellung steht nicht mehr zur Verfügung!
Währen der Übergangszeit (voraussichtlich 3 Jahre) können Sie den Antrag auch noch herkömmlich auf Papier stellen.
Bitte beachten Sie dies, wenn Sie einen Antrag auf Agrardieselrückerstattung stellen!
Wenn Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen, unterstützen wir Sie gerne.
Vereinbaren Sie einen Termin bei uns!
Sämtliche Anträge, Ausfüllhilfen und Standortadressen können Sie sich auch hier herunterladen.
Zum Anzeigen melden Sie sich bitte hier an.
Ihr Ansprechpartner:

Tizian Wiedemann
- Düngebedarfsermittlung
- Nährstoffbilanzierung
- Agrardieselantragstellung
- Mehrfachantrag und Übertragung Zahlungsansprüche
- Diesel und Heizöl
- Einkaufsvorteile und Sammeleinkäufe
- +49 8385 9225-14
- +49 8385 9225-25
- tizian.wiedemann@maschinenringe.de